Altenburg an der Saale 1009?
Ist Altenburg vielleicht doch älter, als wir alle dachten?
Heinrich II. -
RI II,4 n. 1705a
1009
(Anfang Juni), Merseburg
Heinrich hält Gericht über den Markgrafen Gunzelin von Meissen und
den Grafen Hermann. Beide hatten eine heftige Fehde geführt, in
deren Verlauf Gunzelin das von Hermanns Kriegern gehaltene Strehla
nicht einnehmen, aber Rochlitz (a. d. Zwickauer Mulde) niederbrennen
konnte. Graf Hermann dagegen und dessen Bruder Ekkehard hatten eine
wichtige Burg des Markgrafen an der Saale (Altenburg bei Naumburg?)
erobert und gründlich zerstört. Nachdem die beiden Grafen sich vor
dem König gerechtfertigt hatten, erklärte dieser den Markgrafen für
alleinschuldig und wirft ihm Ungehorsam, ungerechtfertigte
Selbsthilfe, Verkauf von Hintersassen an Juden und zu enge
Beziehungen zu Herzog Boleslaw von Polen, seinem Schwager, vor.
Einige der Anwesenden seien sogar bereit, den Markgrafen des
Hochverrates anzuklagen. Auf Empfehlung der Fürsten läßt der König
Gnade vor Recht ergehen, und Gunzelin wird dem Bischof Arnulf von
Halberstadt zur Haft übergeben. Die Mark Meissen kommt vorerst an
den Grafen Friedrich von Eilenburg (vgl. Reg. 1718 a).
Überlieferung/Literatur
Kommentar
Ansatz zu 1009 (entgegen Thietmars Einreihung) nach Jbb. Heinrichs
II. 2, 279 Anm. 1 (vgl. ebenda 451 f.), Zeißberg in Wiener
Sitzungsberichte 57 (1868) 370 ff., Kurze in NA. 16 (1891) 469 sowie
Holtzmann, Thietmar 340 Anm. 3. – Zur Sache vgl. Jbb. l. c. 275 ff.;
Holtzmann, Kaiserzeit 412; ders. in Sachsen u. Anhalt 2 (1926) 74
Anm. 92 und ebenda 8 (1932) 113.
Auszug aus dem Buch Bau - und Kunstdenkmäler - Heft 26 -